Nationale Besonderheiten des Schießsports in Deutschland

In Deutschland wird der Schießsport streng abgegrenzt vom Verteidigungsschießen und dem militärischen Schießen. In anderen Ländern, z. B. in den USA und der Schweiz, sieht das historisch bedingt anders aus.

Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Luftdruckwaffen ist 12 Jahre (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre). Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz / Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

Das deutsche Waffenrecht, welches durch das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ (WaffRNezRegG) zum 1. April 2003 grundlegend geändert wurde, regelt ebenfalls die besondere Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit Jugendlichen. Beim Bogenschießen gibt es keine Alterseinschränkung.

Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt, die dem Olympischen Reglement folgt. Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks(Gau)-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jeder Schütze muss also (mindestens) einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen, in der er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will. Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich.

(Quelle Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Sportschießen)